Reitbuch

Ponyclub Offenburg Süd e. V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Ponyclub Offenburg Süd e. V.

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Ponyclub Offenburg Süd e.V. und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht kann individuell vereinbart werden.

Der Unterricht kann als Reitstunde oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern.

Die Dauer der Gruppenstunde, der Einzelstunde sowie der Kinderlongenstunde sind aus dem Angebot des jeweiligen Reitlehrers / der Reitlehrerin zu entnehmen, jeweils exklusive der Vor- und Nachbereitung der Pferde vor und nach der Reitstunde, wenn nicht anders ausgewiesen. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich mind. 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde an der Reithalle melden soll.

Die Entscheidung der Anzahl von Reitern in einer Gruppe (max. 5 Reiter) obliegt den Reitlehrern. Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch den Reitlehrer.

Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.

3.) Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen geeigneten Helm tragen.

Reithelme können bei uns auch begrenzt in Anzahl und Größe ausgeliehen werden.

4.) Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Für Anfänger/Longenkinder sind mindestens eine anliegende Hose und geschlossene Schuhe Pflicht.

5.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg.

Die Entscheidung obliegt der Reitlehrerin.

6.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.

Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

7.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunden wird nicht gewährt.

8.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.

Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist. Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.

Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

9.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter (Ponyclub Offenburg Süd e.V. ), seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht (Gruppenversicherung der ARAG Sportversicherung beim Bad.Sportbund) bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Ponyclub Offenburg Süd e.V. haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.